Im Rahmen der mit 23. September 2005 in Kraft getretenen "Pensionsfondsrichtlinie" (BGBl Nr. 8/2005) hat der Gesetzgeber einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen, nämlich die
"Betriebliche Kollektivversicherung" (BKV)
hoffmann+partner befasst sich - im Sinne eines unabhängigen Beraters - ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Die wichtigsten Leistungsmerkmale und Voraussetzungen für die Einrichtung einer betrieblichen Kollektivversicherung im Unternehmen finden Sie nachstehend:
merkmale
- (rechtlich eine) Gruppenrentenversicherung
- Bei Auswahl der Teilnehmer Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich
- Alters- und Hinterbliebenenrente obligat, Invaliditätsversorgung optional
- Beiträge (des Arbeitgebers) sind - unter Beachtung von Grenzen - Betriebsausgabe
- Wahlmöglichkeit zwischen leistungs- oder beitragsorientiertem System
- 2,5% (statt 4%) Versicherungssteuer
- Einbezahlte Beiträge sind sofort unverfallbar
- Veranlagung zum Garantiezins für Neuverträge ab Juli 2022 - 0,0 % p.a.
- Übertragung bestehender Pensionszusagen in eine BKV möglich
umsetzung
- Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung mit Arbeitnehmer
- Aussetzen oder Einschränken von Arbeitgeberbeiträgen nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Eigenbeiträge des Arbeitnehmers möglich (staatl. Förderung bis € 1.000,- p.a.)
- Arbeitnehmer erhält jährlich eine Kontonachricht
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschiedene Übertragungsmöglichkeiten (z.B. MV-Kasse)
unterschiede zur pensionskasse
- unterschiedliche Veranlagungs- bzw. Mindest(Ertrags)vorschriften
- keine Wahlmöglichkeit betreffend Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
- Unverfallbarkeit kann (nur) bei Pensionskasse auf 3 Jahre hinausgeschoben werden
Fazit: Für beide Durchführungswege gilt das Betriebspensionsgesetz. In der Praxis wird für längerfristige Ansparzeiträume eher das Pensionskassenmodell (höhere Ertragschancen), bei kürzeren Laufzeiten eher die Betriebliche Kollektivversicherung (Garantieverzinsung) - allenfalls auch eine Kombination aus beiden Modellen - passend sein. Grundsätzlich sollten vor Einrichtung im Unternehmen beide Systeme auf Ihre Optimierbarkeit für Unternehmen und Mitarbeiter geprüft werden.